Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe
Verleiht Pfleiderer das Zertifikat Premium für Spanplatten

Die Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe e.V. verleiht Pfleiderer als erstes Unternehmen das Zertifikat Premium für Spanplatten für sein Produkt „LivingBoard“.

Das Zertifikat beinhaltet erstmals Grenzwerte für VOC-Emissionen und überwacht laut Pressemitteilung die Kriterien der Altholzverordnung. Die Grenzwerte gehen deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Als erstes Unternehmen hat nun die Pfleiderer Holzwerkstoffe GmbH das Zertifikat „Premium Qualität“ für sein Produkt „LivingBoard“ erhalten. Claus Seemann, Leiter des Bereichs Produktmanagement Träger bei Pfleiderer begrüßt das neue Qualitätssiegel: „Mit dem „Qualitätszeichen Holzwerkstoffe“ können wir endlich angemessen auf das zunehmende Informationsbedürfnis unserer Kunden eingehen, sowie die Vorteile unserer LivingBoard-Produkte für den Einsatz im Möbel- und Baubereich besser dokumentieren und kommunizieren.“

Mit dem Qualitätssiegel erhält der Verbraucher die Gewissheit, dass die von den Mitgliedern der Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe hergestellten Produkte umweltfreundlich, technisch sicher und von höchster Qualität sind. Das Qualitätszeichen „Premium Qualität“ definiert zusätzlich zu den Normkriterien eigene Grenzwerte für Formaldehyd, Pentachlorphenol, Lindan sowie VOC und PAK. Die Umwelteigenschaften des Produktes müssen durch eine Umwelt-Produktdeklaration nachgewiesen werden. Die Qualität der Produkte wird neben der permanenten Eigenkontrolle auch durch eine regelmäßige Fremdüberwachung gewährleistet. Das „Qualitätszeichen Holzwerkstoffe“ gibt es für Spanplatten, die im Bauwesen, oder für Möbel und Inneneinrichtungen Verwendung finden. Im Baubereich wird das Qualitätssiegel für Spannplatten der Typen P3 (Spanplatten für nicht tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich) und P4 bis P7 (Spanplatten für tragende Verwendung im Trocken- und Feuchtbereich) vergeben. Für Möbel und Inneneinrichtungen sind es Spanplatten der Kategorie P2 und P3.

zum Seitenanfang

zurück