Rheinland-Pfalz/Bayern
Erste Öffnungen im Handel zum 1. März

In Rheinland-Pfalz dürfen ab dem 1. März deutlich mehr Geschäfte und Einrichtungen öffnen als lediglich Friseursalons, wie die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer gestern bekanntgab. 
Demnach dürfen neben Friseuren ab 1. März auch Blumenläden, Gartencenter und Baumärkte wieder öffnen. Läden dürfen zudem nach vorheriger Terminvergabe auch einzelne Kunden in ihre Räume lassen, um beispielsweise Kleidung anzuprobieren. 

Darüber hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Dienstag in einer Pressekonferenz in Mainz informiert. Wer ab Montag zum Möbelhändler, in die Boutique oder zum Schuhladen will, kann einen Termin vereinbaren und dann exklusiv ins Geschäft. Zutritt haben Einzelpersonen und Personen eines Hausstands. Es gilt Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung.

Die Corona-Verordnung soll am Montag in Kraft treten und 14 Tage lang gelten. Änderungen nach der Bund-Länder-Schalte am 3. März könnten folgen. Die CDU-Landtagsfraktion fordert, dass der Einzelhandel ab einer Inzidenz von 35 „schnellstmöglich“ öffnen darf.

Auch Bayern erlaubt ab dem 1. März erste Öffnungen im Handel und zwar ebenfalls für Blumengeschäfte, Gartencenter und Baumärkte. Dies hatte Ministerpräsident Markus Söder bereits am vergangenen Montag angekündigt. Für einen Einkauf gilt FFP2-Maskenpflicht und die Beschränkung auf einen Kunden pro zehn beziehungsweise 20 qm Fläche.


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