Segmüller
Trotz Urteil: Eröffnungs-Termin für Pulheim bleibt!

Zur gestrigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster nimmt Segmüller-Gesamtvertriebsleiter Reinhold Gütebier wie folgt wörtlich Stellung:
„Das gestrige Ergebnis überrascht uns sehr. Wir möchten nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor wir uns konkret äußern. Am heutigen Tage ist es für uns das Allerwichtigste, klar herauszustellen, dass die Eröffnung unseres Einrichtungshauses zum Ende des Jahres von diesem Urteil nicht betroffen ist. Wir haben uns bereits sehr zeitig entschieden, zur Eröffnung auf eine Gesamtgröße zu gehen, mit dem die klagenden Nachbargemeinden Bergheim und Leverkusen im Bebauungsplanverfahren ihr Einverständnis gegeben haben. Wir freuen uns nun, trotz aller rechtlichen Schwierigkeiten der Vergangenheit, zum Ende des Jahres unser neues Einrichtungshaus eröffnen zu können. Anschließend werden wir sehen, welche Erweiterungsmöglichkeiten sich bieten. Über 400 Mitarbeiter, die sich momentan in einer umfangreichen Einarbeitung befinden, fiebern bereits der Eröffnung entgegen. Es erwartet allen Besuchern eine außergewöhnliche Warenpräsentation sowie bestens geschulte Einrichtungsberater, die mit Freude und Spaß auf die Wünsche unserer Kunden eingehen werden.“ Soweit die Stellungnahme aus dem Hause Segmüller.

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hatte gestern in einer viereinhalbstündigen Verhandlung festgestellt, dass der Bebauungsplan für das im Bau befindliche Einrichtungshaus im Gewerbegebiet Zum Schwefelberg in Pulheim unwirksam sei (Az: 7 D 89/14.NE und 7 D 96/14.NE). Mit der Entscheidung sei allerdings kein Baustopp verbunden, weil sie sich nur auf den Bebauungsplan und nicht auf die erteilten Baugenehmigungen beziehe. Ob ein neues Bebauungsplanverfahren notwendig sei, werde erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

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