Sitz- und Liegemöbel Gotha
Sanierung in Eigenverwaltung

Die Sitz- und Liegemöbel Gotha GmbH & Co. KG nutzt ein Eigenverwaltungsverfahren, um seine Restrukturierung abzuschließen. Das Gothaer Traditionsunternehmen hat beim zuständigen Amtsgericht in Erfurt einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht bereits zugestimmt hat. Der Geschäftsbetrieb läuft in vollem Umfang weiter, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

„Die Eigenverwaltung bietet uns einen rechtlichen Rahmen, um die eingeleitete Restrukturierung in Abstimmung mit unseren Gläubigern und Kunden erfolgreich zu Ende zu führen“, so Geschäftsführer Jan Gerhardt. Der Möbelhersteller hatte 2017 begonnen, sich operativ und strategisch neu aufzustellen. Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten wurden bereits über die Antragstellung informiert. Die Löhne und Gehälter der 80 Mitarbeiter seien für die nächsten drei Monate gesichert. „Produktion, Vertrieb und Service gehen während des Verfahrens ohne Einschränkungen weiter“, so Gerhardt.

Gemeinsam mit dem Sanierungsexperten Dr. Robert Tobias von der Unternehmensberatung „Restrukturierungspartner“ und in enger Abstimmung mit den Gläubigern wird die Geschäftsführung in den nächsten Wochen einen Sanierungsplan entwickeln. Dabei handelt es sich um eine Art Vergleich mit den Gläubigern. „Wir rechnen damit, dass wir das Verfahren zügig abschließen können“, so Tobias, der das Unternehmen bereits seit Beginn der Restrukturierung im Herbst 2017 begleitet.

In den zurückliegenden Monaten hat der Möbelhersteller bereits einige wichtige Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt. Insbesondere konnte durch gezielte Verbesserungen in der Produktion die Produktivität deutlich gesteigert werden. Parallel dazu ist das Unternehmen dabei, auch seine Vertriebsstrategie neu auszurichten und neue Absatzwege zu erschließen. „Besonders die vertriebliche Neuausrichtung lässt sich in der Eigenverwaltung deutlich leichter umsetzen als in einem außergerichtlichen Sanierungsverfahren“, so Tobias.

Als Interessenvertreter der Gläubiger setzt das zuständige Amtsgericht in der Eigenverwaltung einen sog. vorläufigen Sachwalter ein, der ähnlich wie ein Aufsichtsrat gemeinsam mit dem ebenfalls konstituierten vorläufigen Gläubigerausschuss die Geschäftsführung überwacht. Als vorläufiger Sachwalter wurde Volker Reinhardt, LL.M. corp.restruc., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht von der Kanzlei Reinhardt & Kollegen Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH bestellt. „Das Unternehmen hat die Eigenverwaltung gut und professionell vorbereitet und sich durch die Maßnahmen der letzten Monate operativ gut aufgestellt“, erklärte Reinhardt. „Das sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung.“


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