Staud
Die Schließung droht im Februar

Der Geschäftsbetrieb des zur Vivonio-Gruppe gehörenden Möbelherstellers Staud mit Sitz in Bad Saulgau (Baden-Württemberg) muss ohne einen Investor im Februar eingestellt werden. „Wir tun alles, was möglich ist, um das seit längerem auch durch die Krise der Branche wirtschaftlich angeschlagene Traditionsunternehmen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Bis zuletzt werden nach einem intensiven M&A-Prozess mit den Interessenten und Sicherheitengläubigern intensive Verhandlungen geführt. Eine Einigung konnte – Stand heute – noch nicht erzielt werden. Klar ist aber: Ohne einen Investor ist die Fortführung des Geschäftsbetriebs wegen der anhaltenden Verluste und der komplexen „Just in Time Produktion“ nicht möglich“, sagt Dr. Dietmar Haffa, der vorläufige Insolvenzverwalter.
Löhne und Gehälter können nicht aus eigener Kraft erwirtschaftet werden
Ende Januar läuft der Insolvenzgeldzeitraum für Staud aus. Aus eigener Kraft kann das Unternehmen die Löhne und Gehälter ihrer Mitarbeiter aber mit dem Blick auf die auch marktbedingt deutlich zurückgehenden Umsätze bei immer schlechter werdenden Margen, die auch ein maßgeblicher Grund für den Insolvenzantrag waren, auf längere Zeit nicht erwirtschaften, sodass das Herunterfahren und die Einstellung des Geschäftsbetriebs alternativlos wären. „Bereits seit längerem ist der Möbelmarkt in Deutschland stark rückläufig, was insbesondere bei Herstellern wie Staud auch aufgrund des konzentrierten Abnehmermarktes und der Notwendigkeit zur Auslastung der auf Menge optimierten Produktion und Logistik dazu führt, dass Erträge nicht mehr nachhaltig erwirtschaftet werden können“, so Haffa. „Wir sehen in der Branche einen immer weiter voranschreitenden Konzentrationsprozess, der letztlich auch vor Traditionsunternehmen wie Staud nicht Halt macht.“
Sofern es keinen Übernehmer gibt, muss der Geschäftsbetrieb kontrolliert heruntergefahren werden. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Rechte der Gläubiger zu schützen und die Insolvenzmasse zu sichern, aus der die Forderungen der Gläubiger befriedigt werden – gerade, wenn ein Unternehmen trotz aller Anstrengungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden kann.
Mit Einsatz und Fachkenntnissen beeindruckt
Dr. Haffa und die Geschäftsleitung von Staud haben die Belegschaft am Standort in Bad Saulgau heute über die aktuelle Situation informiert.Für den Großteil der insgesamt rund 150 Mitarbeiter bedeutet die mögliche Einstellung des Geschäftsbetriebs, dass ihnen unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (voraussichtlich zum 1. Februar 2025) gekündigt werden müsste. Die Insolvenzordnung legt fest, dass die Kündigungsfrist bei insolventen Unternehmen maximal drei Monate beträgt. Die von den Kündigungen betroffenen Mitarbeitenden würden sukzessive freigestellt und erhielten Unterstützung bei der Bewerbung für neue Arbeitsplätze bei anderen Unternehmen – etwa, indem ihnen ein direkter Übergang in einen neuen Job ermöglicht wird, indem der bisherige (gekündigte) Arbeitsvertrag auf Wunsch schneller beendet wird. Die Verhandlungen über einen Insolvenz-Sozialplan und -Interessensausgleich sind bereits angelaufen.