Transparenz und Fairness auf Plattformen
Politische Einigung in Brüssel

Nach einem Verhandlungsmarathon steht seit dem 14. Februar 2019 nunmehr fest: In Europa werden künftig einheitliche Regeln hinsichtlich der Vertragsbeziehungen zwischen den einzelnen Akteuren auf Online-Plattformen gelten. Ob dies eine Chance gerade für mittelständische Verbundgruppen-Plattformen darstellt, bleibt hingegen abzuwarten, wie der Mittelstandsverbund ZGV meint.

Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, Andrus Ansip, erklärte hierzu: „Die heutige Einigung ist ein wichtiger Meilenstein für den digitalen Binnenmarkt, der Vorteile für Millionen europäischer Unternehmen mit sich bringen wird, die beim Kundenkontakt auf digitale Plattformen angewiesen sind. Unser Ziel ist es, einige der besonders unlauteren Praktiken zu verbieten und einen Maßstab für Transparenz zu schaffen. Gleichzeitig wollen wir die großen Vorteile von Online-Plattformen sowohl für die Verbraucher als auch für die Unternehmen wahren.“

Doch ist das wirklich so? Die Europäische Kommission verfolgte mit dem im Mai 2018 vorgestellten Ansatz einen sogenannten „Light Touch“: Strikte Ge- und Verbotsregeln sollten im Bereich Plattform-Regulierung zunächst unterbleiben, um die aufkommende digitale Wirtschaft nicht unnötig zu belasten – ein Ansatz, den auch der Mittelstandsverbund regelmäßig in der politischen Diskussion wiederholte.

Das Europäische Parlament sah diese Regeln jedoch nicht als ausreichend an und formulierte in seinen Ansätzen eine schärfere Regulierung der Plattform-Ökonomie. So ergänzten die Abgeordneten den Text um eine schwarze Liste verbotener Handelspraktiken. Die einseitige Übertragung von Risiken oder die nicht unerhebliche Erschwerung der Kündigung des Plattform-Nutzungs-Vertrags soll danach beispielsweise verboten sein. Abgesehen von der Sinnhaftigkeit eines solchen Ansatzes stellen sich aufgrund der schwammigen Formulierungen viele Auslegungsfragen – eine wirkliche Hilfe für Plattform-Nutzer dürfte damit nicht verbunden sein. Das Europäische Parlament forderte zudem eine Darstellung aller Parameter, die das Ranking beeinflussen – die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen stand im Raum.

Die Mitgliedstaaten legten in ihrem Standpunkt hingegen mehr Gewicht auf den Aspekt „Austauschen von Daten“. Plattform-Betreiber sollten gegenüber ihren Nutzern klar darstellen, welche Daten auf der Plattform erzeugt werden, und – soweit dies der Fall ist – auf welche Art und Weise die Nutzer Zugang zu diesen Daten erhalten können. Auch sollte der Plattform-Betreiber, wenn er die erzeugten Daten an Dritte weitergibt, seine Nutzer darüber aufklären. Der Mittelstandsverbund unterstützt Ansätze, die den Austausch von Daten auf eine solide rechtliche Basis stellen. Mehr noch: Die weitere Förderung des Austausches von Daten auf Plattformen wird Grundvoraussetzung zukünftiger Wettbewerbsfähigkeit in Europa sein.

Der nunmehr gefundene Kompromiss könne mit Fug und Recht als solcher bezeichnet werden, kehrt er doch zum Grundgedanken der leichten Regulierung zurück:

  • Die Sperrung von Konten der Plattform-Nutzer soll danach einer Begründung bedürfen und den Nutzern soll die Möglichkeit eines Einspruches gegeben werden. Außerdem muss die Plattform das Verkäuferkonto wieder freischalten, wenn die Sperrung irrtümlich erfolgt ist.
  • Die Geschäftsbedingungen müssen leicht verfügbar und in klarer und verständlicher Sprache abgefasst sein. Wenn diese Bedingungen geändert werden, muss dies mindestens 15 Tage vorab angekündigt werden, damit die Unternehmen ihre Geschäftspraktiken an diese Änderungen anpassen können. Erfordern diese eine komplexe Anpassung, verlängern sich die Kündigungsfristen.
  • Marktplätze und Suchmaschinen müssen die wichtigsten Parameter offenlegen, die für das Ranking von Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Den Nutzern soll damit Gelegenheit gegeben werden, aktiv ihren Auftritt auf der entsprechenden Plattform verbessern zu können. Die Einflussnahme auf die Ergebnisse durch Bezahl-Dienste des Plattformbetreibers soll möglich bleiben, der Verbraucher jedoch darauf hingewiesen werden müssen.
  • Plattformbetreiber müssen künftig zudem einen Mediationsmechanismus zur Streitbeilegung einrichten.

„Hinsichtlich der von mittelständischen Verbundgruppen betriebenen Plattformen dürfte sich daher in den meisten Fällen nicht viel Neues aus der Verordnung ergeben. Hingegen wurden die Rechte der Händler und Dienstleister auf großen Plattformen gestärkt“, so der ZGV. Regelungen zum Teilen von Daten auf Plattformen wären sicherlich wünschenswert gewesen. Der Mittelstandsverbund erkennt hingegen die Notwendigkeit, dass entsprechende Regeln wohl überlegt sein müssen und daher einer weiteren Ausarbeiten im Rahmen der öffentlichen und fachlichen Diskussion bedürfen.


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