VdDP und VdDW
EU-Zahlungsverzugsverordnung in der Kritik
Herford / Köln. Die Vorstände des Verbands der Deutschen Polstermöbelindustrie (VdDP e.V.) und des Verbands der Deutschen Wohnmöbelindustrie (VdDW e.V.) lehnen die geplante EU-Zahlungsverzugsverordnung ab. Bei ihrer gemeinsamen Sitzung am 16. Mai 2024 in Köln kritisierten die Mitglieder die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Zahlungsziele für sogenannte „slow-moving goods“, zu denen voraussichtlich auch Möbel gehören könnten. Es bestehe insgesamt keine Notwendigkeit für diese bürokratische und für die Industrie nachteilige Regelung, stellten die beiden Vorstandsvorsitzenden Leo Lübke (VdDP) und Markus Wiemann (VdDW) fest.
Darüber hinaus befassten sich die Vorstände auf der gemeinsamen Sitzung mit der Pflicht zur E-Rechnung, die sich aus dem Wachstumschancengesetz ergibt. Vom kommenden Jahr an sind alle Unternehmen verpflichtet, im innerdeutschen Geschäftsverkehr strukturierte E-Rechnungen in den vereinbarten Formaten anzunehmen, also maschinenlesbare elektronische Rechnungen. Sowohl für den Rechnungssteller als auch den Rechnungsempfänger ergibt sich aus dieser E-Rechnungspflicht Handlungsbedarf. Verbandsgeschäftsführer Jan Kurth appellierte an die Mitgliedsunternehmen, rechtzeitig die entsprechende digitale Infrastruktur vorzubereiten.
Neben dem Austausch zur herausfordernden Marktsituation informierten sich die Teilnehmer zudem über das Aus- und Weiterbildungsangebot der Möbelfachschule (MöFA), in deren Räumlichkeiten die Sitzung stattfand. Die Einrichtung ist speziell auf die Einrichtungs-, Küchen- und Möbelbranche ausgerichtet.