VDM
Kritisiert geplantes Emissionssystem für Möbel in Frankreich

„Eine derart strikte Grenzwertfestsetzung ist beispiellos, nicht erforderlich und unangebracht.“ Mit diesen Worten kritisiert der Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM) in einer Stellungnahme das geplante Klassifikationssystem für Formaldehyd in Möbeln in Frankreich.

Nachdem die ursprünglichen Pläne Frankreichs zur Einführung eines verpflichtenden Kennzeichnungssystems zur Klassifizierung von Emissionen flüchtiger Schadstoffe auf Druck der Möbelindustrie bereits überarbeitet wurden, hält der VDM die vorgesehenen Grenzwerte für Formaldehyd nach wie vor für „indiskutabel“. Die Grenzwerte „reichen von ≥ 10 µg/m³ in der schlechtesten Klasse C bis zu < 3 µg/m³ in der besten Klasse A+. Damit bewegt man sich deutlich im Bereich der Prüfkammerblindwerte und Messungenauigkeiten.“

Zwar seien die im ursprünglichen Entwurf vorgesehenen 20 flüchtigen organischen Stoffe (VOC) und die Summe TVOC aktuell entfallen, „dennoch sieht der Verband der Deutschen Möbelindustrie in dem französischen Gesetzesvorhaben in seiner derzeitigen Ausgestaltung, insbesondere durch die fehlenden, aber wesentlichen Informationen der angekündigten aber noch nicht verfügbaren Leitfäden sowie die unverständlichen Grenzen des Klassifikationssystems für Formaldehydemissionen, eine massive Beschränkung der deutschen und auch europäischen Möbelindustrie. Das alleinige und europäisch nicht abgestimmte Vorgehen der französischen Gesetzgebung stellt zudem eine deutliche Verletzung der Freiheit des europäischen Binnenmarktes durch nationale nicht tarifäre Handelshemmnisse dar“, heißt es in der Stellungnahme.

„Unter Berücksichtigung der derzeit laufenden Versuche der Harmonisierung der europäischen Bauprodukte im Hinblick auf deren Emissionen und in Bezug auf die europäische Bauproduktenverordnung, könnte dieser französische Alleingang sehr wahrscheinlich zum Eintreffen eines vergleichbaren Szenarios im Möbelbereich führen. Dieser Prozess bedeutet für die Wirtschaft einen erheblichen finanziellen und administrativen Aufwand und Schaden. Gleichzeitig bringt er aber keinerlei Vorteil für die europäischen Verbraucher. In Anbetracht der dargelegten Überlegungen und der Zielsetzung, ist somit der französische Gesetzentwurf für die deutsche Möbelindustrie nicht tragbar.“

Das Inkrafttreten des Gesetzes wurde aktuell um ein Jahr nach hinten auf den 1. Januar 2020 verschoben. „Eine Verschiebung um mindestens weitere fünf Jahre sind unbedingt notwendig um Möbelherstellern und Prüfinstituten genügend Vorlauf zur Prüfung der wichtigsten Möbel zu geben“, so die Meinung des VDM.

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