VDM/VHK
„Urteil aus Bamberg stärkt Hersteller“

Die Möbelindustrie reagiert mit Erleichterung auf Entscheidung des OLG zu Konventionalstrafen. Das am Freitag verkündete Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg im Berufungsverfahren Wettbewerbszentrale gegen Giga kommentiert Jan Kurth, Geschäftsführer der Möbelverbände (VDM/VHK), wie folgt:

„Das Urteil aus Bamberg ist eine gute Nachricht für die Möbelindustrie, denn es macht Schluss mit überhöhten Schadenspauschalen bei Überschreitung der Lieferzeit (,Konventionalstrafen‘). In dem am OLG Bamberg in zweiter Instanz entschiedenen Verfahren wegen AGB-Verstoß wurden in erster Linie zwei für die Möbelbranche wichtige Entscheidungen getroffen:

1.    Lieferverträge, wie sie in der Branche Verwendung finden, stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar.

2.    In AGB ist verschuldensunabhängiger, pauschalierter Schadensersatz unzulässig.

Damit wurde eindeutig festgestellt, dass der unter dem Begriff ,Konventionalstrafen‘ eingeforderte Schadensersatz unzulässig ist. Allein schon die Ankündigung einer beabsichtigten Verwendung einer derartigen Regelung ist verboten, ganz zu schweigen von dem weiteren Einbehalt dieser unzulässigen Forderungen. Damit geht von dieser Entscheidung eine Signalwirkung für die gesamte Branche aus, weil dadurch wesensgleiche Formulierungen allgemein verboten werden.
Grundlage der Anwendung ist das Vorhandensein einer AGB. Das ist deshalb so entscheidend, da die gesetzlichen Regelungen zu AGB auf Partnerschaft und Ausgewogenheit zwischen den Vertragspartnern ausgelegt sind.“


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