Verbände der Garten- und Baumarktbranche
Warnen vor Vernichtung einwandfreier Waren

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Düsseldorf / Köln. Der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB), der Herstellerverband Haus & Garten (HHG) und der Industrieverband Garten (IVG) haben das Fehlen von Abverkaufsfristen bei der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie der Europäischen Union (EU) deutlich kritisiert. Obwohl die neuen Vorgaben bereits zum 27. September 2026 in Kraft treten, sollen sie unmittelbar auch für bereits produzierte und im Handel befindliche Ware gelten.

Die Garten- und Baumarktbranche unterscheidet sich laut den Verbänden grundlegend von anderen Handelssegmenten: Viele Produkte weisen deutlich längere Umschlagszeiten auf; zum Sortiment gehören zudem zahlreiche sogenannte „Langsamdreher“ – Artikel, die seltener gekauft werden, aber dennoch dauerhaft verfügbar sein müssen. Seit dem Ende des durch die Corona-Pandemie ausgelösten Nachfragebooms leide die Branche unter den gesamtwirtschaftlichen Investitionshindernissen und der Kaufunlust der Kunden. Insbesondere die unerwartet schwache Gartensaison habe zu hohen Lagerbeständen geführt.

Vor diesem Hintergrund sind die fehlenden Abverkaufsfristen bei der Umsetzung der Vorgaben der Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo) für die Garten- und Baumarktbranche laut den Verbänden besonders problematisch. Eine gemeinsame Mitgliederbefragung von BHB, HHG und IVG zeigt das Ausmaß der Betroffenheit: Im Handel und im eigenen Lager sind Waren im Wert eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags von den neuen Kennzeichnungsvorgaben betroffen. Rund 60% der betroffenen Produkte können nach Angaben der Unternehmen nicht nachträglich umetikettiert werden. Diese Waren wären ohne Abverkaufsfrist faktisch nicht mehr verkehrsfähig, obwohl sie technisch einwandfrei, sicher und funktionstüchtig sind.

Die Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass die nationale Umsetzung der Richtlinie in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten noch immer aussteht. Viele Unternehmen können daher bis heute nicht abschließend beurteilen, welche konkreten Anforderungen künftig gelten werden und ob einzelne Mitgliedstaaten über die europäischen Vorgaben hinausgehende nationale Regelungen („Gold Plating“) einführen werden. 

Selbst dort, wo eine Anpassung grundsätzlich möglich wäre, entstehen erhebliche zusätzliche Belastungen, da diese meist händisch erfolgen müssten. Die Kosten für notwendige Neuetikettierungen und Umverpackungen liegen nach Angaben der Unternehmen kumuliert im achtstelligen Bereich. Hinzu kommt ein erheblicher logistischer Aufwand: Tausende bereits im Handel befindliche Produkte müssten zunächst zu den Herstellern zurücktransportiert werden, um dort – sofern überhaupt möglich – neu verpackt oder neu etikettiert zu werden. Noch gravierender ist die Tatsache, dass hunderttausende Produkte vernichtet werden müssten, obwohl diese vollständig verkehrsfähig und gebrauchstauglich sind.

BHB, HHG und IVG äußern sich: „Die Ziele der EmpCo-Richtlinie unterstützen wir ausdrücklich. Umso unverständlicher ist jedoch das vollständige Fehlen von Übergangsfristen. Dadurch entsteht eine Situation, in der viele einwandfreie Produkte vernichtet, Verpackungsmaterialien entsorgt und unnötige Transporte ausgelöst werden – mit erheblichen ökologischen und wirtschaftlichen Folgen.“ Die Verbände appellieren daher dringend an die politischen Entscheidungsträger auf nationaler und europäischer Ebene, kurzfristig eine praxistaugliche Übergangsregelung zu schaffen. Bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie produzierte und in Verkehr gebrachte Waren sowie Verpackungen sollten weiterhin abverkauft bzw. aufgebraucht werden dürfen.


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