Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie e.V.
"Wärmewende nicht zu stark auf Holz bauen"
Der VHI sieht bei der Wärmewende Nutzungskonkurrenzen als limitierenden Faktor. Ein Statement von Geschäftsführerin Anemon Strohmeyer:
„Der VHI unterstützt selbstverständlich die Dekarbonisierung der Wärmenetze und den Umstieg auf Wärme aus erneuerbarer Energie. Deutlich zu kritisieren ist aber, dass sich dieser Umstieg zunehmend auch auf die Biomasse Holz stützen soll. Denn es gibt für nahezu jedes Holzsortiment auch stoffliche Verwertungswege, durch die der Kohlenstoff gebunden bleibt und der Klimaschutzeffekt daher gesteigert wird. Diese Nutzungskonkurrenz ist bei der Rolle der Holzwärme – etwa im Wärmeplanungsgesetz, das heute in erster 1. Lesung im Bundestag behandelt wurde – zu berücksichtigen.
Der VHI verkennt nicht, dass die (effiziente) Holzwärme eine Rolle bei der Wärmewende spielt. Indes: Sie muss wohl gezielt eingesetzt werden, eine Flächenlösung ist sie nicht. Dieser lokale Bezug wird zutreffend durch einen sog. Biomassedeckel auch durch das Wärmeplanungsgesetz adressiert. Dabei fällt aus Sicht der stofflichen Holzverwendung dieser Deckel bereits großzügig aus, da der nationale Holzmarkt mengenmäßig beschränkt ist.
Bei der Rohstoffverfügbarkeit ist die Zeitdimension ein weiterer wesentlicher Faktor für die zu treffende Richtungsentscheidung: Die Investitionen in Wärmenetze werden langfristigen Brennstoffbedarf nach sich ziehen. Auch ein Blick auf die Verfügbarkeit der Brennstoffe muss daher durchaus weit in die Zukunft reichen und darf sich nicht an der heute bestehenden Brennstoffsituation orientieren und jede zusätzliche energetische Verwertung wird perspektivisch eine stoffliche Verwendung verdrängen.
Im Bereich der Holzwärme geht es folglich um Rohstoffe, die einerseits nicht unendlich verfügbar sind, und die andererseits einer Nutzungskonkurrenz unterliegen: Dies sind sachliche Gründe, die Holzwärme differenziert zu betrachten, Anforderungen an die Nutzung / Förderung oder Mengenbeschränkungen vorzusehen. Dies ist keine Diskriminierung, sondern ein sachgerechter Umgang mit einer in der Technologie offenen Regelung. Bei der Förderung verschiedener Energieformen eine finanzielle Gleichbehandlung ohne technische Anforderungen zu verlangen, heißt nichts anderes als eine voraussetzungslose Förderung mit der Gießkanne zu fordern.
Nachdem bereits mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Holzwärme im Gebäudebereich deutlich ausgebaut werden wird, ist es sachlich richtig den Anteil holziger Biomasse an der erzeugten Wärmemenge in Wämenetzen, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, zu begrenzen. Notwendig wäre aber aus Sicht der stofflichen Verwerter sogar eher eine weitere Herabsetzung des Anteils, um die stoffliche Holzverwendung nicht noch weiter zu schwächen, nicht Kraftwerksüberkapazitäten aufzubauen und gesellschaftlich wichtige Entwicklungen wie das Bauen mit Holz, in das mit der Holzbauinitiative so hohe Erwartungen für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums gesetzt werden, nicht zu gefährden.“, erklärt die Geschäftsführerin des Verbandes der Deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI), Anemon Strohmeyer, anlässlich der heutigen Debatte im Bundestag zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Eine derart differenzierte Betrachtung der Holzwärme ist auch aufgrund der europäischen Richtungsentscheidung angezeigt, die gerade in der Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) festgeschrieben wurde: Holzige Biomasse soll demnach in folgender Rangfolge eingesetzt werden: Holzprodukte, Verlängerung der Lebensdauer von holzbasierten Produkten, Wiederverwendung, Recycling, Bioenergie und Beseitigung. Die EU-Mitgliedstaaten sind dabei aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Energie aus Biomasse in einer Weise erzeugt wird, die unangemessene Verzerrungen auf dem Markt für Biomasserohstoffe minimiert, um zu gewährleisten, dass holzige Biomasse entsprechend ihrem höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwert genutzt wird. Diese europäische Richtungsentscheidung muss bereits beim Wärmeplanungsgesetz Berücksichtigung finden."