Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)
Veröffentlicht Hintergrundpapier zum Thema Smart Home

Berlin. Smart-Home-Produkte sind auf der IFA, die am heutigen Donnerstag, den 6. September, in Berlin zu Ende geht, wieder sehr präsent. Ob Kühlschrank, Beleuchtung oder Staubsauger – immer mehr Haushalts- und Elektrogeräte können per Smartphone gesteuert werden und sich untereinander vernetzen. In einem Hintergrundpapier identifiziert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Handlungsbedarf im Bereich Haftung, bei der Kombinierbarkeit der technischen Systeme sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz.

„Vernetzte Geräte und Smart-Home-Anwendungen werden für Verbraucher immer wichtiger. Als Verbraucherschützer müssen wir dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Zuhause genauso abgesichert sind wie im analogen Zuhause“, sagt Klaus Müller, Vorstand des VZBV. „Es braucht einheitliche technische Standards, damit Verbraucher nicht an einen Anbieter gebunden sind, und es muss sichergestellt werden, dass die Geräte sicher sind und Verbraucher rechtlich abgesichert.“

Verbraucher haben Informationsbedarf

Unter „Smart Home“ werden technische Verfahren, Systeme und Dienste in der Wohnung und der Wohnumgebung verstanden, die auf vernetzten Geräten und automatisierbaren Abläufen basieren. Für Verbraucher kann das Vorteile bringen, etwa mehr Wohn- und Lebensqualität, mehr Sicherheit sowie die Einsparung von Energie.

Es bestehe aber auch Informationsbedarf auf Verbraucherseite, so Klaus Müller: „Längst nicht jeder Verbraucher weiß, was Smart Home genau ist.“ Verbraucher sollten sich vor dem Kauf gut informieren. Denn die Produkte seien oft nicht miteinander kompatibel. Außerdem sei für Verbraucher meistens nicht erkennbar, was mit den Daten passiert, die die Geräte erheben. Häufig verfügen vernetzte Geräte nicht über ausreichenden Schutz mit Blick auf IT-Sicherheit. Hier sei mehr Transparenz erforderlich, aber es müssen vor allem auch Mindestanforderungen für vernetzte Geräte zur Sicherstellung eines hohen IT-Sicherheitsschutzes definiert werden.

Beim gesetzlichen Rahmen besteht Anpassungsbedarf

Neben Kompatibilität und Datenschutz gebe es weitere Probleme. Beispielsweise die Frage, wer haftet, wenn durch ein Gerät ein Schaden verursacht wurde. Mit zunehmender Automatisierung sei nicht mehr eindeutig nachvollziehbar, wer ein Gerät bedient hat. Intelligente vernetzte Produkte können Anweisungen nicht nur vom Besitzer, sondern auch von Dritten empfangen. Sie können mit anderen Produkten interagieren und ihre Funktionen so eigenständig weiterentwickeln. Ab einem bestimmten Grad der Autonomisierung könne nicht mehr mit Sicherheit gesagt werden, ob die relevanten Informationen vom Nutzer des Systems oder von Dritten stammen oder vom Produkt selbst kreiert wurden. Dementsprechend unklar sei, wer bei welchen Problemen haften muss.

Für Verbraucher werde es immer schwerer feststellbar, an wen sie sich mit Regressforderungen wenden können oder wer bei Sicherheitslücken haftet. Oft hänge es zudem von Dritten, die nicht Vertragspartner sind, ab, ob ein Gerät in vollem Umfang funktioniert. Welche Ansprüche Verbraucher bei daraus resultierenden Problemen haben, sei aktuell sehr fraglich.

„Der VZBV fordert eine umfassende Überprüfung des gesetzlichen Rahmens für Smart-Home-Produkte und -Anwendungen. Haftungsfragen müssen geklärt, die Datenschutzgesetze eingehalten werden und die IT-Sicherheit der Produkte gewährleistet sein“, so Müller. Darüber hinaus müsse jeder Verbraucher selbst entscheiden können, ob er vernetzte Produkte nutzen möchte oder nicht. „Die Möglichkeit analog zu wohnen, muss unbedingt gewahrt bleiben.“

Das Hintergrundpapier zum Thema Smart Home steht hier als PDF zum Download bereit.

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