Villeroy & Boch
Umsatz wächst auch im ersten Quartal weiter

Im ersten Quartal 2022 verzeichnet der Villeroy & Boch-Konzern eine anhaltend gute Geschäftsentwicklung: Der Umsatz (inkl. Lizenzerlöse) in Höhe von 248,5 Mio. Euro lag um 25,2 Mio. Euro bzw. 11,3% über dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Der Konzern profitiert weiterhin verstärkt vom anhaltenden Trend zur Renovierung und Neuausstattung von Haus und Bad sowie der Verschönerung des eigenen Wohnumfelds. Auf kursbereinigter Basis, das heißt gerechnet zu Währungskursen des Vorjahres, wurde ein Umsatzzuwachs von 10,0% erzielt. Die Auftragseingänge des ersten Quartals 2022 führten im Vergleich zum 31. Dezember 2021 zu einer Erhöhung des Auftragsbestands um 29,4 Mio. Euro auf 216,2 Mio. Euro. Der Unternehmensbereich Bad und Wellness erzielte im ersten Quartal 2022 einen Umsatz in Höhe von 172,1 Mio. Euro (+8,1%). Dabei wurde in allen Geschäftsfeldern ein Umsatzwachstum erzielt. Das erste Quartal 2022 verzeichnete hier einen operativen Gewinn (EBIT) von 17,7 Mio. Euro (Vorjahr: 16,6 Mio. Euro). Der Unternehmensbereich Dining & Lifestyle erzielte im ersten Quartal 2022 einen Umsatz in Höhe von 75,5 Mio. Euro (+ 19,1%). Im ersten Quartal 2022 konnte in fast allen Vertriebskanälen ein Umsatzwachstum erzielt werden. Dies zeigt sich vor allem im Umsatz mit den eigenen Einzelhandelsgeschäften (+7,7 Mio. Euro). Das operativen Ergebnis (EBIT) im Bereich Dining & Lifestyle betrug im ersten Quartal 2,7 Mio. Euro und lag um 0,7 Mio. Euro über dem Vorjahr. 
Besorgt ist der Vorstand der Villeroy & Boch AG insbesondere hinsichtlich der Risiken in der Energieversorgung und den gestiegenen Energiepreisen. So sieht sich das Unternehmen derzeit mit außerordentlichen Steigerungen bei Gas- und Stromkosten sowie in den Bereichen Frachten, Verpackung als auch bei Rohstoffpreisen konfrontiert. Da die hieraus resultierenden Preissteigerungsrisiken nur teilweise durch Sicherungs- und Einspar-Maßnahmen kompensiert werden können, musste im ersten Quartal bereits eine Preisanpassung vorgenommen werden. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass je nach weiterer Entwicklung zusätzliche Kostensteigerungen weitergegeben werden müssen.


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