VME Union und KHG
Große Einkaufskooperation kommt nicht zustande
Das Bundeskartellamt hat das Verwaltungsverfahren wegen des beabsichtigten Zusammengehens der Möbeleinkaufskooperationen VME Union GmbH und KHG GmbH & Co. KG (Krieger-/Höffner-Gruppe) nach Aufgabe des Vorhabens eingestellt. Die Beteiligten hätten sich für den Rückzug entschieden, da das Vorhaben offensichtlich keinen Erfolg gehabt hätte.
Vonseiten des Bundeskartellamtes heißt es dazu weiter: „Die VME Union (einschließlich des mit VME kooperierenden Küchenhandelsverbandes MHK) ist die größte Einkaufskooperation für Möbel in Deutschland. Zusammen mit KHG hätte der neue Verband Marktanteile im deutschen Möbelhandel und insbesondere im Bereich des Küchenhandels erreicht, die die kartellrechtlichen Grenzen zulässiger Einkaufskooperationen deutlich überschritten hätten. Nachdem das Bundeskartellamt den Beteiligten seine Bedenken informell mitgeteilt hatte und auch Gespräche über Modifikationen die Bedenken nicht ausräumen konnten, wurde das Vorhaben jetzt aufgegeben.“
Dazu Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Dass die meisten Möbelhändler in Deutschland Einkaufskooperationen angehören, ist kartellrechtlich akzeptabel und aufgrund der vielfach klein- und mittelständisch geprägten Marktstruktur auch sinnvoll, um im Einkauf wie im Verkauf mit den ,Großen’ wie Ikea und XXXLutz konkurrieren zu können. Das Bundeskartellamt steht derartigen Kooperationen nicht im Wege. Allerdings sind die europaweit geltenden Maßstäbe und Grenzen für die Größe einer Kooperation zu beachten. Diese waren nach den vorläufigen Erkenntnissen des Bundeskartellamtes in diesem Fall klar überschritten. Bei der Beurteilung solcher Kooperationen müssen wir immer auch eventuelle Nachteile für die Verbraucher sowie für die Marktgegenseite, also hier kleine und mittelständische Möbelhersteller im Blick haben.“