Warendorf – Die Küche GmbH
Investor aus Hongkong übernimmt

Was sich seit rund einem Monat angedeutet hatte, ist nun amtlich. Warendorf – Die Küche GmbH wird von einem Investor aus Hongkong übernommen. Der Kaufvertrag sei bereits am 11. Juni unterzeichnet worden, wie Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Meyer heute mitteilt.

Das Unternehmen werde als Warendorf Küchenfabrik GmbH neu gegründet. Diese Neugründung sei nach den Worten des Insolvenzverwalters „hinreichend kapitalisiert“, was bei der jüngsten Insolvenz nicht der Fall gewesen sei. Der in dem Verfahren durch das Amtsgericht Münster bestellte Gläubigerausschuss habe dem Kaufvertrag – über dessen Modalitäten Stillschweigen vereinbart wurde – mit dem Investor einstimmig zugestimmt. Der Geschäftsführer des noch nicht namentlich genannten Investors lässt sich in der Mitteilung des Insolvenzverwalters wie folgt zitieren: „Ich kenne das Unternehmen als Kunde bereits seit Jahren und bin von Produkt und Qualität überzeugt. Eine Küche der Marke Warendorf mit der Auszeichnung ,Made in Germany’ hat in Fernost sehr hohes Potenzial, welches wir mit unseren sehr guten Vertriebskontakten noch stärker werden heben können.“

Nun müssten noch eine Reihe von aufschiebenden Bedingungen erfüllt werden, bevor der Vertrag rechtlich endgültig vollzogen werden könne. Als sicher gilt jedoch, dass 21 Stellen abgebaut werden sollen.

 „Es ist uns mit großer Unterstützung aller Beteiligten, hier sind zuvorderst der Betriebsrat, die IG Metall und deren Berater, aber auch die Vertreter und Berater des Erwerbers zu nennen, erfolgreich gelungen, in kürzester Zeit eine Reihe von sehr anspruchsvollen und ausgesprochen herausfordernden Bedingungen unter vielen beteiligten Parteien zu einigen und unterschiedliche Interessenströme zusammen zu führen. Ich danke allen Beteiligten an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für die harten, aber stets fairen und konstruktiven Verhandlungen. Die jetzt noch fehlenden Unterschriften unter dem Sanierungstarifvertrag halte ich für eine reine Formsache. Das beurteilt auch die zuständige Leiterin der IG-Metall-Geschäftsstelle nach meinem Verständnis identisch. Dass die Erwerberin darauf warten möchte, akzeptieren wir entsprechend der vertraglichen Regelungen selbstverständlich. Wir bereiten nunmehr seit Montagvormittag mit den erforderlichen Abgrenzungen wie zum Beispiel mit der Inventur alles für den formellen und rechtlichen Übergang, der nach der für die nächsten Tage erwarteten Gremienentscheidung durch die IG Metall mit wirtschaftlicher Wirkung zum1. Juli erfolgen wird, vor. Ich bin fest davon überzeugt, dass es bis allerspätestens Mitte Juli auch zur formellen und rechtlichen Übertragung des Geschäftsbetriebs auf die Erwerberin kommen wird“, so Rechtsanwalt Stefan Meyer.


zum Seitenanfang

zurück