WBS.LEGAL
EuGH urteilt gegen Rabatt-Trickserei

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WBS.LEGAL erreicht auf Youtube mit seinen leicht verständlichen Erklärungen zu komplexen Rechtsfragen ein Millionen-Publikum. Jetzt hat die Kanzlei auch das aktuelle EuGH-Urteil zu irreführender Rabatt-Werbung erklärt. Foto: WBS.LEGAL / Tim Hufnagl

Wer mit Ra­bat­ten wirbt, der muss die be­wor­be­ne Preis­sen­kung auf Grund­la­ge des nied­rigs­ten Prei­ses der letz­ten 30 Tage be­rech­nen. Dies hat der EuGH nun klargestellt, wie die renommierte Rechtsanwalts-Kanzlei WBS.LEGAL aus Köln mitteilt. In dem verhandelten Fall ging es um eine Rabattwerbung im Prospekt des Discounters Aldi.

Der europäische Gesetzgeber versucht den für den Verbraucher häufig schwer nachvollziehbaren Rabatt-Aktionen entgegenzuwirken und will mehr Klarheit und Transparenz schaffen. Wie der aus zahlreichen Medienauftritten und durch den eigenen erfolgreichen Youtube-Kanal bekannte Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS.LEGAL erklärt, versuchen viele Anbieter mit verschiedenen Tricks, die Absicht des Gesetzgebers, die dieser beispielsweise durch die Novellierung der europäischen Preisangaben-Richtlinie 2022 zum Ausdruck gebracht hat, zu umgehen. 

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi Süd hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-330/23 laut WBS.LEGAL nun für Klarheit gesorgt und die Rechte der Verbraucher gestärkt. Wenn Anbieter mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Gestalt von gestrichenen Preisen werben, muss sich dieser gestrichene Preis auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen.

Bei dem verhandelten Fall hatte der Lebensmittel-Discounter Aldi-Süd Angebote für Obst beworben, bei denen sich die Preisreduzierung auf den letzten Verkaufspreis vor der Aktion bezog. Der durschnittliche Verkaufspreis in den letzten 30 Tagen lag aber teilweise sogar noch unter dem beworbenen Aktionspreis – eine Irreführung der Verbraucher auch dann, wenn dieser Durschnittspreis zusätzlich klein in der Werbung mit angegeben ist, so das EuGH.

Da ähnliche Rabatt-Aktionen in vielen Teil-Branchen des Einzelhandels üblich sind, kann dieses Urteil auch Auswirkungen beispielsweise auf den Möbelhandel haben. Hier sollten künftige Prospektwerbungen genau überprüft werden, ob sie auch unter den Gesichtspunkten des aktuellen EuGH-Urteils vom 26. September 2024 bestand haben, wenn sich die werbenden Unternehmen rechtssicher aufstellen wollen.


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