Wesco
Insolvenz in Eigenverwaltung

Foto: Wesco

Die M. Westermann & Co. GmbH (Wesco) hat am heutigen Donnerstag, den 30. November,  beim zuständigen Amtsgericht in Arnsberg einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat diesem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Wesco geht diesen Schritt nach eigenen Angaben, weil verschiedene externe Entwicklungen die wirtschaftliche Situation des Unternehmens massiv eingetrübt haben. So sind aufgrund des Ukraine-Kriegs sowohl die Beschaffungspreise für Material als auch die Energiekosten unerwartet stark gestiegen, was nicht vollumfänglich an die Kunden weitergegeben werden konnte. Im Absatzbereich erschwere darüber hinaus die allgemeine Kaufzurückhaltung das Geschäft insbesondere im Wesco-Spezialsegment für hochwertige Müllsammler. Bereits eingeleitete punktuelle Maßnahmen, wie die Optimierung des Lagermanagements sowie Anpassungen im Personalbereich, hätten bisher leider nicht ausgereicht, um die Probleme nachhaltig in den Griff zu bekommen.

Mit dem gerichtlichen Sanierungsverfahren ist beabsichtigt, die gegenwärtige Krisenlage zu bewältigen und sich für die Zukunft neu aufzustellen. Die Geschäftsführung wird ab sofort von Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres aus der Kanzlei AndresPartner unterstützt. Zusammen mit seinem Team ausgewählter Experten hat der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Unternehmen erfolgreich bei ihren Sanierungsverfahren begleitet. Bei ihrem Vorhaben wird das Unternehmen auch durch den gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter, dem sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, begleitet.

In der Eigenverwaltung wird der Geschäftsbetrieb der Unternehmensgruppe vollumfänglich fortgeführt. Allen Geschäftspartnern steht Wesco unverändert im vollen Umfang zur Verfügung. Produktion, Termin- und Liefertreue sind auch weiterhin gewährleistet.
Die Eigenverwaltung wurde auch für die affiliierte H. Dedores & Co. GmbH aus Schwarzenberg beantragt. Sie ist als Produktions- und Zuliefergesellschaft Teil der Unternehmensgruppe. Die Tochtergesellschaften Villa Wesco S.L.U. (Spanien) sowie Wesco International BV (Niederlande) sind nicht vom Eigenverwaltungsverfahren betroffen.
Die Löhne und Gehälter der rund 140 Mitarbeiter in Arnsberg und Schwarzenberg sind im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert. Sie wurden bereits von der Geschäftsführung und dem Generalbevollmächtigten über die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen informiert.


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