XXXLutz
Bundeskartellamt setzt Rabatten Grenzen

Das Bundeskartellamt bewirkt das Ende des pauschalen Rabatts von 7,5 Prozent, den XXXLutz von allen Lieferanten gefordert hat. Stattdessen hat das Unternehmen den Rabatt nun mit jedem Lieferanten individuell verhandelt und Gegenleistungen für den Rabatt vereinbart. 

Vor diesem Hintergrund sieht das Bundeskartellamt von einer weiteren Prüfung des Sachverhaltes ab. XXXLutz hatte seine Lieferanten aufgrund des 75-jährigen Firmenjubiläums im Jahr 2020 pauschal zu einem Rabatt in Höhe von 7,5% für sechs Monate aufgefordert. Das Bundeskartellamt hatte Bedenken geäußert, da die Rabatte größtenteils ohne Gegenleistung eingefordert wurden. Daraufhin verhandelte XXXLutz individuell mit den Lieferanten über die Höhe und Dauer etwaiger Rabatte sowie über Gegenleistungen seitens des Unternehmens. Diese fielen meist geringer aus als ursprünglich gefordert.

„Angemessene Gegenleistung muss angeboten werden“

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Nach unserer vorläufigen Bewertung könnten die ursprünglichen Sonderrabattforderungen, die XXXLutz gegenüber kleinen und mittleren Möbelherstellern erhoben hat, missbräuchlich gewesen sein. Zwar sind derartige Rabatte nicht grundsätzlich verboten, aber Lieferanten, die von einer Lieferbeziehung zu XXXLutz abhängig sind, muss auch eine angemessene Gegenleistung angeboten werden, etwa eine zusätzliche Ausstellungfläche oder eine Leistungsgarantie. Das sogenannte Anzapfverbot dient dem Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen und letztlich auch dem Schutz der Vielfalt für den Verbraucher.“


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