Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kreditvergabe für Wohnimmobilien wieder in gewohnten Bahnen

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßt, dass die Bundesregierung mit den „Leitlinien der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliendarlehen“, die der Gesetzgeber als letzten Schritt der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie gerade veröffentlicht hat, sich letztendlich doch noch dafür entschieden hat, die Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland – nahezu – 1:1 umzusetzen.
Mit den neuen Leitlinien für die Banken würden die restlichen Unsicherheiten im Prozess der Kreditwürdigkeitsprüfung beseitigt. Der ZDB habe sich intensiv dafür eingesetzt, die ursprüngliche Umsetzung, die im März 2016 in Kraft getreten war und die zu einem deutlichen Rückgang bei der Kreditvergabe an junge Familien und ältere Bauherren geführt hatte, zu entschärfen.
Nun darf der Wert der Immobilie als Sicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung wieder berücksichtigt werden. Die Banken müssen nicht nach starren Regeln vorgehen, sondern dürfen jeden Einzelfall individuell entscheiden. Dabei ist nicht immer nur vom Worst Case auszugehen. Positive Entwicklungen in der weiteren Lebensplanung, zum Beispiel dass beide Partner nach der Elternzeit wieder arbeiten werden, dürfen berücksichtigt werden.
Dies werde jungen Familien, die Kredite für Bau oder Erwerb eines Eigenheims beantragen, enorm helfen, auch älteren Bauherren, die ihr Eigenheim altersgerecht umbauen oder eine kleine Eigentumswohnung kaufen wollen, so der Hauptgeschäftsführer des ZDB, Felix Pakleppa.


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