Anchor

Anchor ist ein Hybrid aus Anwaltskanzlei und Unternehmensberatung. Mit 14 Standorten und über 150 Mitarbeitern in den Bereichen Insolvenz und Sanierung gehört die Kanzlei deutschlandweit zu den großen Restrukturierungseinheiten. Anchor hat zahlreiche größere Unternehmen in und außerhalb der Insolvenz begleitet und saniert. Die Rechtsanwälte von Anchor werden regelmäßig als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder als Sanierungsgeschäftsführer in Insolvenz-, Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren vorgeschlagen und bestellt. Anchor Management ist für seine betriebswirtschaftliche Restrukturierungsberatung, sein Interim Management und die Distressed M&A-Beratung bekannt. In Beratungsmandaten verbindet Anchor rechtliche Kompetenz mit betriebswirtschaftlichem Know-how.

Wir sind eine auf Insolvenzrecht und Sanierungsberatung spezialisierte Kanzlei – und Teamwork ist einer unserer zentralen Erfolgsschlüssel. Durch die Organisation nach dem Lockstep-System verfolgen alle Partner ein einheitliches Ziel und ermöglichen eine standortübergreifende Beratung mit den besten Ansprechpartnern für jede Situation.

Mit umfangreicher Erfahrung haben wir bereits erfolgreich Unternehmen der Möbelbranche durch insolvenzrechtliche und sanierungsbezogene Herausforderungen begleitet. Die spezifischen Anforderungen der Möbelindustrie, etwa im Hinblick auf Lagerbestände, Lieferketten und saisonale Abhängigkeiten, fließen dabei direkt in unsere Beratung ein. Unser Fokus liegt auf der frühzeitigen Identifikation von Risiken, um Krisen abzufedern und Handlungsspielräume zu schaffen. Sollte ein Unternehmen dennoch in eine Schieflage geraten, begleiten wir die Entwicklung und Umsetzung einer maßgeschneiderten Strategie, die auf den Erhalt und die Restrukturierung des Betriebs abzielt. Auch bei komplexen Sanierungsprozessen bieten wir professionelle und praxisnahe Unterstützung – für eine nachhaltige Stabilisierung von Möbelunternehmen.

Anchor Management ist auf die Restrukturierungsberatung und das Interim Management spezialisiert. Unsere Präsenz im operativen Geschäftsbetrieb vor Ort, die Entwicklung und erfolgreiche Umsetzung von strategischen, finanziellen und operativen Restrukturierungskonzepten sowie eine transparente Stakeholder-Kommunikation sind wesentliche Erfolgsfaktoren zur Restrukturierung von Unternehmen und zur Bewältigung von Sonder-, Krisen- und Insolvenzsituationen.

Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Möbelbranche und haben zahlreiche Unternehmen aus diesem Sektor in herausfordernden Situationen erfolgreich beraten. Diese branchenspezifische Expertise ermöglicht es uns, individuelle Lösungen zu entwickeln, die auf die besonderen Herausforderungen und Anforderungen der Möbelindustrie abgestimmt sind.

Im Insolvenzverfahren der Alape GmbH, eines Herstellers von hochwertigen Waschbecken und Waschplatzlösungen, übernahm Anchor-Partner Silvio Höfer die Leitung des Verfahrens. Durch die enge Zusammenarbeit mit unserem Team konnte der Geschäftsbetrieb erfolgreich aufrechterhalten und rasch ein geeigneter Käufer gefunden werden. Der Kaufvertrag mit dem spanischen Badmöbelhersteller Roca wurde bereits im Oktober 2023 unterzeichnet. Roca führt nun die Produktion in Goslar fort, sodass die Marke Alape sowie ein Großteil der Arbeitsplätze erhalten wurden.

Anchor Rechtsanwälte begleitete die W. Schillig Polstermöbelwerke durch eine Eigenverwaltung und erstellte in enger Zusammenarbeit mit dem Gesellschafter Erik Stammberger und der Beratungsgesellschaft WAYES einen Insolvenzplan, der von der Gläubigerversammlung einstimmig angenommen wurde.

Im Rahmen der Sanierung wurde die Produktion aus Deutschland zu einer anderen europäischen Gesellschaft der Gruppe verlagert.

Ole Brauer und Alexander Reus von Anchor traten für die Dauer des Insolvenzverfahrens als Sanierungsgeschäftsführer in die Geschäftsleitung ein und sicherten so die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Pflichten. Die Sanierungsgeschäftsführer verhandelten und erstellten den Insolvenzplan mit den Gläubigern und unterstützen das Management bei der Erarbeitung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Nach Aufhebung des Verfahrens wird das Unternehmen nunmehr wieder allein durch den Gesellschafter-Geschäftsführer geleitet.


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