Wildeshausen. Die Einbußen im Handel – auch im Möbel- und Küchenhandel – sind im Verlaufe der Corona-Pandemie groß, besonders die laufenden Kosten für die Miete des Geschäftes belasten im Lockdown den Handel. Der Gesetzgeber nun eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, mit der sich die Risikoverteilung zwischen Vermieter und Gewerbemieter verschiebt, darauf weist die SEB Steuerberatung in einer Pressemitteilung hin.
Bereits im ersten Lockdown gab es nach Angaben der SEB Steuerberatung Versuche der Mieter, die Gewerbemieten …
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